Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Annahme und Durchführung von Handwerksaufträgen. Hierzu gehören insbesondere folgende Arbeiten: Stahlbau- und Metallarbeiten, Montage, Trockenbau, Hoch- und Tiefbau, Elektrik, Schiffbau und Schweißerarbeiten und die Arbeitnehmerüberlassung / Personalvermittlung sowie alle mit dem vorgenannten Gegenstand in wirtschaftlichem Zusammenhang stehenden Geschäfte und Dienstleistungen.