Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Erbringung von Sachverständigenleistungen und Dienstleistungen in allen Bereichen des Bauingenieurwesens. Die Gesellschaft ist unabhängig tätig. Bei Ausübung ihrer Tätigkeit hat sie weder eigene Produktions-, Handels- oder Lieferinteressen, noch vertritt sie fremde Interessen dieser Art, die unmittelbar oder mittelbar im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit stehen.