Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der befugnis die Gesellschaft mit dem weiteren Geschäftsführer Herr Ozan Samanci zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
mit der befugnis die Gesellschaft mit dem weiteren Geschäftsführer Herr Onur Samanci zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Betrieb einer Holding durch die Beteiligung an anderen Unternehmen, insbesondere solchen, die Immobilien kaufen, betreiben und verkaufen, sowie anderen geeigneten langfristigen Beteiligungen.