Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erwerb und Halten eigenen Vermögens (Beteiligungen an anderen Unternehmen, Sachwerte) und Erbringen von Beratungsleistungen und Dienstleistungen im Zusammenhang mit M&A Aktivitäten (Target Beratung, Mittelallokation, Due Diligence und vergleichbare Tätigkeiten) sowie betriebswirtschaftliche Beratung im Projektmanagement und alle damit zusammenhängende Angelegenheiten, soweit hierzu eine behördliche Erlaubnis nicht erforderlich ist.