Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Durchführung von Geschäften im Rahmen der Systemgastronomie sowie hiermit im Zusammenhang stehende Hilfs- u. Nebengeschäfte. Die Gesellschaft ist zur Vornahme aller Geschäfte und Maßnahmen im In- und Ausland berechtigt, die zur Erreichung des Gesellschaftszwecks notwendig oder nützlich erscheinen.