Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Vergabe von Franchiserechten zum Betrieb von Speisen-Abhol- und Liefergeschäften sowie betriebswirtschaftliche Beratung und Unterstützung der Franchisenehmer; die Ausstattung der Franchisebetriebe mit allen erforderlichen Geräten, sowie die Belieferung mit Getränken und Lebensmitteln und die Gestaltung der Geschäftsräume.