Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Herstellung, Vertrieb von Software, Plattformen und Nutzungsrechten für die Immobilienwirtschaft, die Verwaltung, der Erwerb, die Veräußerung, Verwertung, Vermarktung und Lizensierung von Markenrechten, Rechten an Namen und Bezeichnungen und Rechten an inhaltlichen Templates für die darin implementierten Prozesse und technologische Umsetzungen (Quellcodes u.a.) sowie anderen gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten in der Immobilienwirtschaft.