Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Ausschließliche und unmittelbare Förderung von akademischer Wissenschaft und Forschung und Lehre sowie des öffentlichen Gesundheitswesens in selbstloser Art und Weise, d. h. ohne Gewinnerzielungsabsicht. Konkret wird dieser Gesellschaftszweck durch die Gesellschaft in Form der
eigenverantwortlichen Durchführung als Sponsor oder als Co-Sponsor nicht kommerzieller klinischer Prüfungen - ohne Einschränkung im Hinblick auf medizinische Forschungsgebiete und Indikationen - verfolgt und verwirklicht.