Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Führung der Möller-Unternehmensgruppe sowie die Beteiligung an anderen Unternehmen und die Verwaltung eigenen Vermögens. Die Gesellschaft ist auch berechtigt als geschäftsleitende Führungs- und Funktionsholding entgeltliche Dienstleistungen administrativer, finanzieller, kaufmännischer und technischer Art an verbundene Unternehmen zu erbringen.