Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Betrieb eines Medizinischen Versorgungszentrums ("MVZ") zur Versorgung ambulanter zahnärztlicher Patienten sowie alle damit in Zusammenhang stehenden Geschäfte, insbesondere die Eingehung von ambulant-stationären Kooperationen, die Errichtung und der Betrieb von Zweigpraxen sowie die Eingehung von örtlichen oder überörtlichen Zusammenschlüssen zur gemeinsamen Berufsausübung oder zur gemeinsamen Nutzung von Ressourcen.