Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen mit der Befugnis zur Belastung von Grundstücken
Gegenstand
Die Beteiligung an Gesellschaften, zu deren Zweck der Erwerb und die Entwicklung von Grundstücken gehört und an der sich auch die Peper & Söhne GmbH mit Sitz in Bremen, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Bremen unter HRB 32354 HB und verbundene Gesellschaften beteiligen, die Erbringung von Beratungsdienstleistungen im Zusammenhang mit lmmobilienprojekten und die Durchführung aller damit in unmittelbarem und mittelbarem Zusammenhang stehenden Geschäfte. Nicht zum Unternehmensgegenstand gehören nach dem KAGB oder anderen gesetzlichen Bestimmungen erlaubnispflichtige Investmentgeschäfte.