Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Herstellung, Reparatur und Instandhaltung von Bauten für Schiffe, Boote, Yachten und Metallkonstruktionen, sowie die mechanische Fertigung von Ersatzteilen, Komponenten und sämtliche damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte; Serviceeinsätze für Ruderanlagen, Projektmanagement, sowie das Verleihen von Mitarbeitern an Drittunternehmen für einen bestimmten Zeitraum oder über ein Projekt gegen Entgelt für Arbeitsleistung.