Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Ein-und Ausfuhr, Herstellung, Be-und Verarbeitung von sowie der Groß-und Einzel-und Onlinehandel mit Telekommunikationsartikeln (wie z.B. Handys, Tablets, Computer, Smartwatches und Elektronikzubehör), Werkzeugen im Bereich Handwerkstätigkeiten, Bekleidung, Textilien, Zubehör und Schuhen, Haushaltselektronik und persönlicher Pflegeelektronik, Haus-und Büromöbeln, sowie die Entwicklung und der Vertrieb von Software in den Bereichen Online und Offline Retail Management.