Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Personenhandelsgesellschaften, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende geschäftsführende Gesellschafterin (Komplementärin) an der Greenlife Dienstleistungen GmbH & Co. KG, die Einzelhandel mit Blumen, Pflanzen, Garten- und Zooartikeln jeder Art, insbesondere den Betrieb von Gartencentern, den Garten- und Landschaftsbau, die Grabpflege und die Vermittlung und Erfüllung von Vorsorgeverträgen und alle Dienstleistungen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten sowie die Pflege und Instandhaltung von Gebäuden und Grundstücken zum Gegenstand hat.