Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Dienstleistungs-, Planungs-, Produktions- und Handelstätigkeit, Export und Import sowie Aquisation, Marketing und Consulting in eigener Rechnung und als Vermittler, selbständig oder in Zusammenarbeit, zur Einführung und Umsetzung von Energiesystemen, deren Energiesparmaßnahmen, sowie die Ausbildung und Qualifizierung des hierzu benötigten Personals.