Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Das Betreiben von Praxen für Physiotherapie und Therapiezentren, insbesondere die Erbringung von physiotherapeutischen Leistungen durch die in den Diensten der Gesellschaft stehenden Physiotherapeuthen unter Beachtung ihres Berufsrechts sowie weitere gesundheitsbezogene Leistungen durch geeignetes Fachpersonal wie insbesondere Physiotherapie, Osteopathie, Heilpraktiker und Kursangebote zur Prävention und Gesundheitsvorsorge.