Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Produktion, Fertigung, der Handel einschließlich der Vertrieb von schiffbaulichen Elementen, Einrichtungen und Ausrüstungen, sowie der Boots-, Yacht- und Schiffsan- und verkauf, sowie sämtliche hiermit im Zusammenhang stehenden Handels- und Dienstleistungsgeschäfte, soweit hierfür keine behördliche Genehmigung erforderlich ist.