Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Bautätigkeiten für den Gartenbausektor (Gewächshäuser, Polytunnel, Ausstattung von Gärten) und umfangreiche Bauleistungen, die keine Lizenzen und Genehmigungen erfordern, Handel mit Baumaterialien, Reinigung und Renovierung von Gebäudefassaden, Einbau von Türen, Fenstern und anderen Fertigbauteilen.