Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Prüfung, Planung, Instandsetzung, Inbetriebnahme und Wartung von On- und Offshore Bauwerke, insbesondere von Konverterstationen, Umspannwerken und Windenergieanlagen sowie der Betrieb eines Ingenieurbüros für Marine und Offshore Services mit besonderer Kompetenz im Bereich der Elektronik sowie Maschinenbau.