Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die nicht erlaubnispflichtige Verwaltung zur Organisation einzelner Betriebsstätten für Wettbüros, Wettannahmestellen und Casinos; das Marketing, der Vertrieb und die Vermarktung digitaler Produkte, insbesondere mobiler Applikationen (Apps), sowie die Durchführung von Marketingkampagnen und Beratungsdienstleistungen im Bereich digitaler Kommunikation sowie die Vornahme aller Handlungen, die hiermit im Zusammenhang stehen.