Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Unternehmensberatung im Bereich IT; Entwicklung, Betrieb, Vermietung, Verkauf, Vermittlung, Vertrieb und Support von Hard- und Software-Lösungen sowie Services; Erbringung von Dienstleistungen in Kooperation mit anderen Unternehmen sowie Durchführung von Schulungen sowie Coachings in diesen Bereichen.