Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Leistungen im Bereich der Wirtschaftsberatung im In- und Ausland sowie alle Geschäfte und Maßnahmen, die notwendig und nützlich erscheinen, den Gegenstand des Unternehmens bzw. den Gesellschaftszweck der Wirtschaftsberatung zu erreichen. Des Weiteren die Veranstaltung von Erlebnisreisen für Einzelne und Gruppen im Zusammenhang mit der Überlassung von motorisierten Sportfahrzeugen sowie alle Geschäfte und Maßnahmen, die notwendig und nützlich erscheinen, den Gegenstand des Unternehmens bzw. den Gesellschaftszweck zu erreichen.