Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Durchführung von Erd-, Schmutz- und Regenwasserabeiten, die Verlegung von Glasfaserkabel, die Durchführung von Pflaster- und Verlegearbeiten in den Bereichen Garten- und Straßenbau sowie die Planung und Beratung im Bereich Straßenbau und Tiefbau und sämtlicher hiermit im Zusammenhang stehenden Hilfs- und Nebengeschäften.