Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen
Gegenstand
Der Handel mit Hard- und Software sowie mit Telekommunikationsartikeln und die damit verbundene Beratung; Entwicklungstätigkeit im Bereich der elektronischen Datenverarbeitung sowie die damit verbundenen Dienstleistungen; Planung, Organisation und Durchführung von Messen und Veranstaltungen für den EDV-Bereich.