Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
Gegenstand
Die Entwicklung, der Bau, die Unterhaltung, die Verwaltung und der Verkauf von Projekten im Bereich von erneuerbaren Energien, insbesondere für Photovoltaik und Windenergie. Ferner die Entwicklung und Bau von Wasserstofferzeugungsanlagen sowie der Erwerb und Halten von Beteiligungen.