Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere die Beteiligung an anderen Unternehmen sowie alle damit im Zusammenhang stehenden, insbesondere alle erlaubnisfreien Tätigkeiten, welche dem Unternehmen dienlich sind, Geschäftsbesorgung und Geschäftsführungstätigkeit für andere Unternehmen oder deren Zweigniederlassungen. Die Gesellschaft darf Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten.