Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Vornahme von Beratungs- und Vermittlungsleistungen in den Bereichen Immobilien- und Projektfinanzierungen mit einem Schwerpunkt auf erneuerbare Energien, mit Ausnahme von genehmigungspflichtigen Geschäften sowie die Erbringung von Wertpapierdienstleistungen im Bereich der Anlagevermittlung als vertraglich gebundener Vermittler im Namen, für Rechnung und unter Haftung eines CRR-Kreditinstituts oder eines Wertpapierhandelsunternehmens im Sinne von § 3 Absatz 2 Wertpapierinstitutsgesetz - WpIG.