Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
(1) Die Beratung und Begleitung natürlicher und juristischer Personen in wirtschaftlichen Fragestellungen, Fragen des Risikomanagements und des Liquiditäts-, Finanz-, Vermögens-, Immobilien- und Altersvorsorgemanagements durch die Erstellung von Finanz- und Nachfolgeplanungen bei unterschiedlichen Szenarien; die strategische Planung des Vermögens im Rahmen einer volkswirtschaftlichen Analyse; allgemeine Service- und Dienstleistungen sowie Buchführung, Controlling und Überwachung von Vermögensverwaltern.
(2) Weiterer Gegenstand des Unternehmens ist die Unternehmensberatung, insbesondere die Beratung von Unternehmen, Einrichtungen und anderen Organisationen in Bezug auf Strategie, Organisation und Betriebsabläufe.
(3) Ebenso gehört zum Gegenstand des Unternehmens die Durchführung von Coachings, Trainings und Beratungen. Die Führungs- und Organisationsentwicklung, die Begleitung von Veränderungsprozessen sowie die Durchführung von Workshops und Seminaren, nebst Unterstützung bei Projekten.