Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, die Anmietung oder sonstige Nutzungseinräumung, die Verwaltung, die Weitervermietung und Weitervermarktung sowie die Veräußerung von Vermögensgegenständen aller Art; die Beteiligung an anderen Unternehmen oder Gesellschaften und die damit im Zusammenhang stehende Ausübung von Holding-Funktionen, soweit sie keiner eigenständigen Erlaubnisse bedürfen; die Erbringung von Verwaltungsdienstleistungen sowie die Anbahnung und Durchführung von Handelsgeschäften aller Art.