Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Eine Unternehmensberatung mit Ausnahme von Beratung in Rechts-, Versicherungs- und Steuerfragen sowie die Erbringung von Dienst- und Werkleistungen zur Unterstützung bei der Anfrage von Finanzierungsangeboten, ohne selbst eine Vermittlung im Sinne von §§ 34c, 34d, 34f , 34i GewO anzubieten und soweit keine Erlaubnis nach dem KWG erforderlich ist.