Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Beratungsdienstleistungen zu Digitalisierung und damit verbundenen Geschäftsprozessen für Unternehmen jeglicher Art, Erbringung von Marketing-Dienstleistungen für Unternehmen jeglicher Art, Erbringung von IT-Dienstleistungen für Unternehmen jeglicher Art, sowie die Beratung zu IT-Dienstleistungen und Vermittlung von entsprechenden Dienstleistern.