Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
a. Die Herstellung und der Vertrieb von nicht zulassungspflichtigen Nahrungsergänzungsmitteln, diätischen Lebensmitteln, Kosmetik, Pflege- und Gesundheitsprodukten für Mensch und Tier, sowie der Handel mit Waren aller Art der vorgenannten und angrenzenden Bereiche.
b. Die Organisation, Durchführung und Vermarktung von Events und Workshops, sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäften.
c. Innerhalb des vorstehend, umschriebenen Aufgabenkreises ist die Gesellschaft im In- und Ausland zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die zur Erreichung des Gesellschaftszweck notwendig oder nützlich erscheinen. Sie ist insbesondere berechtigt, entsprechende Zweigniederlassungen im In- und Ausland zu errichten, sowie Unternehmensbeteiligungen und gewerbliche Schutzrechte im eigenen Namen auf eigene Rechnung zu erwerben, Halten und Verwalten, und zu Veräußern.
d. Die Beratung und Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der vorgenannten Gebiete.