Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb und das Halten und Verwalten von Vermögen, insbesondere von Beteiligungen an Gesellschaften und Immobilien, sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften, die insbesondere im Bereich der Medien tätig sind, soweit hierfür keine besondere Erlaubnis erforderlich oder diese erteilt ist, die Verwaltung von gewerblichen Schutz- und Urheberrechten, insbesondere deren Lizenzierung, die Verpachtung und Vermietung von Immobilien und Gegenständen der Betriebs- und Geschäftsausstattung, sowie die Erbringung von Managementleistungen für Gesellschaften, an denen die Gesellschaft beteiligt ist, und aller damit in Zusammenhang stehender Dienstleistungen (Führungs- und Funktionsholding).