Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, die Verwaltung und die Verwertung von Beteiligungen an fremden oder gleichartigen Unternehmen, einschließlich der Übernahme von Beteiligungen als geschäftsführende persönlich haftende Gesellschafterin sowie die Berechtigung, als geschäftsleitende Führungs- und Funktionsholding entgeltliche Dienstleistungen administrativer, finanzieller, kaufmännischer und technischer Art an verbundenen Unternehmen zu erbringen sowie der Erwerb, die Verwaltung und die Verwertung von Vermögensanlagen aller Art, im eigenen Namen und für eigene Rechnung, und die Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang damit, einschließlich der Bereitstellung von Personalressourcen zur Geschäftsführung und Vertretung in anderen Gesellschaften.