Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Anlagevermittlung und die Anlageberatung als vertraglich gebundener Vermittler gem. § 3 Abs. 2 WpIG ausschließlich für Rechnung und unter der Haftung eines Wertpapierinstituts, das seinen Sitz im Inland hat oder nach 70 Abs. 1 oder § 71 Abs. 4 WpIG im Inland tätig ist, und ist in das bei der BaFin geführte Register der vertraglich gebundenen Vermittler eingetragen.