Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
1. 1. Entwicklung der Demokratie und Zivilgesellschaft;
1. 2 humanitäre Hilfe für Belarusen und andere Bürger, auch in den Drittländern;
u.a. durch Unterstützung bei der Lösung rechtlicher, wirtschaftlicher und politischer Probleme im Zusammenhang mit den Punkten 1.1 und 1.2 sowie Unterstützung beim bürgerlichen Widerstand gegen Aggression und Besatzung der Republik Belarus verfolgt.