Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gewinnung und Vermittlung von internationalen Fachkräften und Auszubildenden, Dienstleistungen im Bereich der Fachkräfte- und Auszubildendenbetreuung, Dienstleitungen zur Integration und Aufbau von internationalen Fachkräften sowie alle mit den vorstehenden Tätigkeiten mittelbar oder unmittelbar im Zusammenhang stehenden Geschäfte.