Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen an anderen Unternehmen, gleich welcher Rechtsform, sowie von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten sowie die Durchführung aller damit in unmittelbarem und mittelbarem Zusammenhang stehenden Geschäfte.