Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Anlage, das Halten und die Verwaltung von Vermögensgegenständen aller Art im Rahmen der Verwaltung eigenen Vermögens, die Erbringung von unternehmerischen Beratungsdienstleistungen mit Ausnahme von Dienstleistungen durch Analysen für Unternehmen und mit Ausnahme der Dienstleistungen im für Wirtschaftsprüfungs-, Steuerberatungs- und Rechtsanwaltsgesellschaften gesetzlichen und beruflichen Tätigkeitsbereich gem. § 2 i. V. m. § 43 Abs. 4 WPO und §§ 32, 33, 57 Abs. 3 StBerG sowie §§ 3, 43, 43a BRAO.