Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
1. Die Lagerverwaltung und -logistik und jedwede damit in Zusammenhang stehenden logistischen und sonstigen Serviceleistungen.
2. Industrielle Verpackungsdienstleistungen und alle damit in Zusammenhang stehenden Dienstleistungen, einschließlich Verpackung von Ware für den Transport in Schiffen, Flugzeugen und Containern. Weiterhin Schwerfrachtverpackungsdienstleistungen, Baustoffverpackungsdienstleistungen sowie Umverpackungsdienstleistungen.
3. Der Betrieb einer Spedition und der Transport von Gütern, jeweils mit Fahrzeugen mit einem Gesamtgewicht bis maximal 7,5 Tonnen.
4. Die Kommissionierung von Waren für Dritte, insbesondere für Online-Händler.
5. Betrieb einer Online-Marketingagentur sowie Beratung in diesem Bereich.
6. Die Erbringung von IT-Dienstleistungen, insbesondere Netzwerkaufbau und Netzwerkpflege, sowie Beratung in diesem Bereich.