Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, das Halten und Verwalten von (Mehrheits-) Beteiligungen an anderen Unternehmen im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und als Dienstleistung für Dritte, die Erbringung von Dienstleistungen für diese verbundenen Unternehmen (insbesondere Planung, Steuerung und Koordination) sowie der Erwerb, das Halten und Verwalten von eigenen Immobilien und von sonstigen Vermögensgegenständen. Die Gesellschaft darf alle Geschäfte tätigen und alle Maßnahmen vornehmen, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern und dem Zweck des Unternehmens dienlich sind.