Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Verwaltung, der An- und Verkauf von Grundstücken, Häusern und Wohnungen / Gewerbeobjekten (Immobilien) und deren Vermietung/Verwaltung sowie die Errichtung (Bau) und Verkauf von schlüsselfertigen Häusern; der Im- und Export von Bauteilen und Baumaterialien, die zur Errichtung und Herstellung von Häusern/Immobilien erforderlich und zweckdienlich sind.