Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
das Halten und Verwalten von Unternehmensbeteiligungen und sonstigen Vermögensgegenständen, die Übernahme von Führungsfunktionen in den Unternehmensbeteiligungen und deren Beratung, die Übernahme der persönlichen Haftung in Handelsgesellschaften sowie die Durchführung aller damit in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang stehenden Geschäfte.