Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Ist der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Veräußerung von Gesellschafts- und Unternehmensbeteiligungen, insbesondere die Beteiligung an Start-Up Unternehmen mit innovativen Geschäftsideen, einschließlich aller damit unmittelbar oder mittelbar verbundenen Geschäfte sowie die Übernahme von Holding Funktionen und die Erbringung aller Arten von Dienstleistungen gegenüber Unternehmen, an denen eine direkte oder indirekte Beteiligung besteht. Ferner ist Gegenstand des Unternehmens die Verwaltung eigenen Vermögens.