Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die handwerksmäßige Bearbeitung und Verarbeitung von Natursteinen und vergleichbarer Objekte, insbesondere Herstellung (einschließlich Beschriftung) und Aufstellung von Grabsteinen und Grabmalen sowie Ankauf und Verkauf derartiger Produkte und Verrichtung aller mit dem Beruf von Steinmetzen verbundener Arbeiten, ferner Natursteinhandel aller Art, Vermarktung und Einbau der Fliesen aus Marmor und Granit, Herstellung und Vermarktung der Arbeitsplatten für die Einbauküchen, Grabpflege.