Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Unternehmensberatung soweit hierfür nicht eine behördliche Genehmigung oder Erlaubnis erforderlich ist, ferner die Beteiligung, der Kauf und der Verkauf an jeglicher Art von Unternehmen, Projekten und Fonds insbesondere im Bereich Energiewirtschaft, erneuerbare und konventionelle Energieerzeugung, Energietransport, Infrastrukturprojekten, Grundstücken und Immobilien; ferner das Management Consulting insbesondere im Bereich der Energiewirtschaft