Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
An- und Verkauf von Betriebsstoffen für Kraftfahrzeuge und Mineralöle aller Art, Autozubehör und Waren aller Art der Reise- und Gastronomiebereiche, das Betreiben des Bundesautobahnrasthofes Grundbergsee und die Beteiligung an anderen Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art.