Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung eigenen Vermögens und die Wahrnehmung der Funktion einer Führungsholding durch Beteiligung an Unternehmen aller Art im In- und Ausland zum Zwecke der Finanzanlage einschließlich der Übernahme der zentralen Geschäftsführung bei derartigen Beteiligungsgesellschaften. Erlaubnispflichtige Tätigkeiten nach dem KWG sind nicht Gegenstand des Unternehmens.