Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder alleinvertretungsberechtigte Geschäftsführer sind von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit (§ 181 BGB).
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
die Einrichtung von Laboratorien und von Chemie- und Physikräumen sowie die Fabrikation, der Großhandel und der Export von Laboreinrichtungen jeder Art und alle damit in unmittelbaren oder mittelbaren Zusammenhang stehenden Handelsgeschäfte. Zur Erreichung dieses Zweckes ist die Gesellschaft befugt, gleichartige oder ähnliche Unternehmen zu errichten, zu erwerben oder sich an solchen zu beteiligen.