Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Vertrieb und die Installation von Solar und Photovoltaik sowie Elektromobilitätsanlagen, die Beratung und Planung von Solar und Photovoltaik sowie Elektromobilitätsanlagen, die Erstellung von Wirtschaftlichkeitsberechnungen und Dachaufmaßen, die Durchführung von Machbarkeitsanalysen von Solar und Photovoltaikanlagen, jeweils alles im privaten und Gewerblichen Bereich.